|  Stimmenverteilung im  Bundesrat 
 
 Zusammensetzung des Bundesrates
 (Stand Dezember 2021)
 
 
  
 
 Zusammensetzung des Bundesrates
 (Stand Mai 2019)
 
 
  
 15. Februar 2019
 Die Grünen wollen die Maghreb-Staaten nicht als sicher einstufen. Daher ist ist geplante Abstimmung über die Maghreb-Staaten auf Vorschlag Thüringens vertagt worden.
 
 Die Bundesregierung selbst wollte Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären, doch bereits vor der Sitzung hatte sich  abgezeichnet, dass der Gesetzentwurf in der Länderkammer keine Mehrheit finden würde. Schließlich ist  von den Bundesländern   mit Regierungsbeteiligung von Grünen und Linkspartei nur   Baden-Württemberg bereit, dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zuzustimmen.
 
 Die Bundestagsfraktion der Grünen lehnt das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten generell ab und verweist auf die Diskriminierung und Verfolgung von Homosexuellen in Nordafrika.
 
 Die Union zeigt sich verärgert. Befürworter der Reform in der Union hatten zuletzt mehrfach darauf verwiesen, dass   Asylbewerber aus Georgien und den Maghreb-Staaten häufiger straffällig   werden als Schutzsuchende anderer Nationalitäten.
 
 
 Zusammensetzung des Bundesrates
 (Stand Juni 2017)
 
 
  
 
        
          | Schaubild: | Zusammensetzung des Bundesrates. Machtverhältnisse der Parteien, Stand Juni 2017
 |  
 
 Zusammensetzung des Bundesrates
 (Stand Oktober 2016)
 
 
   
        
          | Schaubild: | Zusammensetzung des Bundesrates. Machtverhältnisse der Parteien, Stand Oktober 2016
 |  
 Zusammensetzung des Bundesrates
 (Stand April 2016)
 
 
   
        
          | Schaubild: | Zusammensetzung des Bundesrates. Machtverhältnisse der Parteien, Stand April 2016
 |  
 Zusammensetzung des Bundesrates
 (Stand Dezember 2015)
 
 
   
        
          | Schaubild: | Zusammensetzung des Bundesrates. Machtverhältnisse der Parteien, Stand Dezember 2015
 |  
 Zusammensetzung des Bundesrates
 (Stand Januar 2015)
 
 
  
 
          
            | Schaubild: | Zusammensetzung des Bundesrates. Machtverhältnisse der Parteien, Stand Januar 2015
 |  
 
 Zusammensetzung des Bundesrates
 (Stand Januar 2014)
 
 
  
 
        
          | Schaubild: | Zusammensetzung des Bundesrates. Machtverhältnisse der Parteien, Stand Januar 2014
 |  
 
 Zusammensetzung des Bundesrates
 (Stand Januar 2013)
 
 
   Schaubild: Zusammensetzung des Bundesrates. Stimmengewicht der Länder
 
 
 
        *Werte vom 
      31.12.2010
          | Bundesland | Einwohner* | Stimmengewicht im Bundesrat
 | Fläche |  
          | Schleswig-Holstein | 2.834.259 | 4 | 15.799,38 km² |  
          | Niedersachsen | 7.920.000 | 6 | 47.634,9 km² |  
          | Bremen | 547.535 | 3 | 325,42 km² |  
          | Hamburg | 1.786.448 | 3 | 755,26   km² |  
          | Nordrhein-Westfalen | 17.845.154 | 6 | 34.088,01 km² |  
          | Hessen | 6.067.000 | 5 | 21.114,94 km² |  
          | Rheinland-Pfalz | 4,004.000 | 4 | 19.853,36 km² |  
          | Saarland | 1.018.000 | 3 | 2.568,70 km² |  
          | Baden-Württemberg | 10.753.880 | 6 | 35.751,46 km² |  
          | Bayern | 12.538.696 | 6 | 70.551,57 km² |  
          | Mecklenburg-Vorpommern | 1.643.500 | 3 | 23.180,14 km² |  
          | Berlin | 3.460.725 | 4 | 891,85 km² |  
          | Sachsen-Anhalt | 2.337.000 | 4 | 20.446,31 km² |  
          | Sachsen | 4.149.477 | 4 | 18.415,51 km² |  
          | Thüringen | 2.235.025 | 4 | 16.172,50 km² |  
          | Brandenburg | 2.504.300 | 4 | 29.478,61 km² |  
 
 
        
          | Angemessene Verteilung des Stimmengewichts? Betrachtet man sich das Stimmengewicht der einzelnen Bundesländer im Bundesrat,
 so stellt sich möglicherweise für manche die Frage, 
        warum Länder wie Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Baden-Württemberg mit über 10 Mio. Einwohnern gemessen an der Einwohnerzahl vergleichsweise schwach im Bundesrat repräsentiert sind, während andere Länder wie Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland dagegen bei einer Einwohnerzahl von unter 2 Mio vergleichsweise hohes Stimmengewicht im Bundesrat erhalten.
 Am stärksten sticht dies beim Bundesland Bremen ins Auge, das bei einer Einwohnerzahl von gerademal 547. 535 das gleiche Stimmengewicht eingeräumt bekommt wie Hamburg mit 3-mal so viel Einwohnern. Verglichen mit dem Flächenland NRW (17,8 Mio Einwohnern) erhält der kleine Stadtstaat Bremen  trotz 1/35 der Einwohnerzahl 3 von 6 möglichen Stimmen und damit halb so viel Stimmen wie Nordrhein-Westfalen.
 
 
 |  Wahlergebnis Abgeordnetenwahl in Berlin  2011 Aufgrund des Wahlergebnisses in Berlin (19. September 2011) ergibt sich bei voraussichtlicher rot-grüner Koalition eine Schwächung der Linken  im Bundesrat. Die Partei der Grünen wird gestärkt.
 
 Wahlergebnis Bremen-Wahl 2011
 Aufgrund des Wahlergebnisses in Bremen (22. Mai 2011) ergibt sich keine Änderung des Stimmengewichtes im Bundesrat. Allerdings bedeutet das anhaltend gute Abschneiden der Grünen nun auch bei dieser Landtagswahl sicherlich eine Stärkung der Grünen.
 
 Wahlergebnis Hamburg-Wahl 2011
 Aufgrund des Wahlergebnisses in Hamburg (20. Februar 2011) gewinnt die SPD im Bundesrat
 3 Stimmen dazu.
 
 Wahlergebnis Sachsen-Anhalt 2011
 Aufgrund des Wahlergebnisses in Sachsen-Anhalt (20. März 2011) ergibt sich keine Änderung des Stimmengewichtes im Bundesrat.
 
 Wahlergebnis Baden-Württemberg 2011
 Aufgrund des Wahlergebnisses in Baden-Württemberg (20. März 2011) gehen für die CDU/CSU/FDP Koalition 6 Stimmen verloren. Grüne und SPD erhalten diese hinzu.
 
 
 Wahlergebnis Mecklenburg-Vorpommern-Wahl 2011
 Aufgrund des Wahlergebnisses in Mecklenburg-Vorpommern (04. Steptember 2011) ergibt sich bei Fortsetzung der großen Koalition zwischen SPD/CDU voraussichtlich keine Änderung des Stimmengewichtes im Bundesrat.
 
 
 
 Länderfinanzausgleich 2009
 
 Wer  zahlte hinein ? Und wer erhielt Gelder ?
 
 
  
 -> Bundesfinanzministerium/pdf-Datei
 
 
 
  
        
          | Schaubild: | Pro-Kopf Verschuldung der Haushalte und Gemeinden in ausgewählten westlichen Bundesländern |  
 
 Hinweis auf interessante Artikel der Tagesschau:
 
 Bundesrat billigt Euro-Rettungsschirm (30.09.2011)
 
 Opposition gewinnt weiter an Boden (28.03.2011)
 Energiepolitik als Terminfrage (19.03.2011)    Länder reichen Klage gegen Laufzeitverlängerung ein (28.02.2011) 
 Länder nehmen die Spannung raus (26.11.2010)
 Bundesrat billigt Atompaket
 
 Nur Bellen reicht nicht (26.11.2010)
 Atompaket im Bundesrat
 Bankenabgabe und Führerschein mit 17 (26.11.2010)
 Kurzinhalt für Schüler zusammen gefasst:
 
 Der Bundesrat hat der sogenannten Bankenabgabe zugestimmt, wonach die Banken je nach Größe, Risikoausrichtung und der Verflechtung jährlich bis zu einer Mrd. Euro in einen Krisenfonds zur Vorsorge gegen Schieflagen einzahlen sollen. Förderbanken wurden bereits ausgenommen. So sollen am Ende 70 Milliarden Euro geschaffen werden.
 Luftverkehrssteuer: Die 
        Luftverkehrsteuer beträgt 8, 25 oder 45 Euro - je nach Entfernung des Flugziels.   Ausgenommen sind nur Flüge auf inländische Inseln.
 
 Hartz IV:
 Die Bundesagentur für Arbeit bekommt künftig mehr Ermessensspielraum bei der Entscheidung über Sinn und Zweck von Förderprogrammen oder Eingliederungshilfen. Der Rentenbetrag für Hartz-IV-Empfänger soll zukünftig gestrichen werden. Ebenso soll künftig das Elterngeld und der befristete Zuschlag beim Übergang vom Arbeitslosengeld I in Hartz IV entfallen. Zudem wird  der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger gestrichen.
 
 Lohnsteuerkarte:
 Ab 2012 soll es keine Lohnsteuerkarte mehr geben. 
Die für die Berechnung der Lohnsteuer notwendigen Daten werden in einer Datenbank der   Finanzverwaltung hinterlegt und können künftig vom Arbeitgeber von dort direkt abgerufen werden.
 
 Feuerschein ab 17
 Nach den guten Erfahrungen in einem   bundesweiten Modellversuch soll nun ab 2011  Jugendliche grundsätzlich schon mit 17 Jahren den Führerschein   machen und sich in Begleitung erfahrener Autofahrer hinters Lenkrad setzen können.
 
 Härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten
 Der Strafrahmen bei Widerstand gegen Polizisten wird von zwei auf drei Jahre erhöht.
 Mehr Sicherheit auf deutschen Straßen? (26.11.2010)
 Bundesrat entscheidet über Winterreifenpflicht
 
 Kurzinhalt für Schüler zusammen gefasst:
 Die Einführung der Winterreifenpflicht ab kommende Woche gilt als sicher.
 In Zukunft sollen alle Kraftfahrzeuge – also auch Motorräder –  bei Glatteis, Schneeglätte,   Schneematsch und Eis- oder Reifglätte nur noch mit eindeutig markierten   Winterreifen fahren dürfen. Nach der bisherigen Regelung ist ein Winterreifen  "jeder Reifen, der vom Hersteller mit einem 'M+S'   gekennzeichnet ist". Die Abkürzung M & S steht für 'Matsch und Schnee'. Die deutschen Automobilclubs kritisieren jedoch, dass die M+S"-Kennzeichnung nicht geschützt ist und auch Ganzjahres-Allwetterreifen mit diesem Zeichen versehen sein dürfen. Insofern geht es darum, eine generelle Verordnungen zu erlassen, welche Voraussetzungen ein Reifen   erfüllen muss, um als wintertauglich zu gelten. Der Automobilclub von Deutschland (AVD) bemängelt auch, dass es für das "M+S"-Symbol derzeit noch kein Prüfverfahren gibt.
 In der Kritik ist auch die bisher vorgeschriebene gesetzliche Mindest-Profiltiefe von nur 1,6 Millimeter, die den Automobilclubs 
        zu wenig ist.
 Wer diesen Winter mit Reifen ohne M& S - Symbol fährt muss mit erhöhten  Bußgeldern rechnen. Wer bei Schnee und Glatteis von der Polizei mit Sommerreifen erwischt wird, soll   künftig 40 statt wie bisher 20 Euro Strafe zahlen. Wer wegen seiner unpassenden   Reifen auch noch den Verkehr behindert, zahlt satte 80 Euro.
 
 Weg frei für Atomsteuer (26.11.2010)
 Der Bundesrat hat das Gesetz über die Verlängerung der Laufzeiten der 17   deutschen Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre ohne Einspruch   passieren lassen, obwohl der Rechtsausschuss der Länderkammer empfohlen hatte, vor einer Abstimmung  die Zustimmungsbedürftigkeit durch das Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.
 Die SPD-regierten Länder möchten dennoch beim Bundesverfassungsgericht klagen, weil sie die Zustimmung der Länder bei der Laufzeitverlängerung auch weiterhin für dringend erforderlich halten.
 
 Da die Betreiber von Atomkraftwerken die Kernbrennstoffsteuer als Betriebsausgaben geltend machen und so die   Körperschafts- und Gewerbesteuer mindern können, forderten die CDU- und SPD-geführten Länder eine angemessene Beteiligung der Länder   an den Einnahmen des Bundes und einen Ausgleich der Steuermindereinnahmen der   Länder und Gemeinden.
 Aber um das Inkrafttreten des Gesetzes nicht weiter in die Länge zu schieben und um den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nicht einschalten zu müssen, einigte man sich  in letzter Minute auf ein von Baden-Württemberg und Sachsen vorgeschlagenes   Verfahren, wonach bis Mitte 2012 die Auswirkungen der Brennelementesteuer   auf das Steueraufkommen von Ländern und Gemeinden ermittelt werden soll. Aufgrund dieser Grundlage soll dann ein finanzieller Ausgleich für Länder und Gemeinden gefunden werden.
 Das Brennelementegesetz soll von 2011 bis 2016 jährlich Steuereinnahmen von 2,3   Milliarden Euro für den Bund bringen. Die Mehreinnahmen sollen für die Konsolidierung des   Haushalts eingesetzt werden.    Der Bundesrat stimmte außerdem der Einrichtung eines Klimafonds zu, mit dem   der Ausbau der Erneuerbaren Energien gefördert werden soll.
 Justizminister der Länder wollen mitreden (10.11.2010)
 Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat  
        beschlossen, dass die vom Bundestag verabschiedete   Atomnovelle die Zustimmung der Länderkammer braucht. Neun Ländervertreter votierten für diese Rechtsauffassung und sechs dagegen. Für eine Beteiligung des Bundesrates stimmten neben Ländern mit SPD-Regierungsbeteiligung das schwarz-grün regierte Hamburg und das schwarz-grün-gelbe Saarland.  Das Votum des Rechtsausschusses ist allerdings für das Bundesratsplenum nicht   bindend. Dieser hatte sich letzte Woche mehrheitlich gegen eine Mitsprache   ausgesprochen. Eine endgültige Entscheidung wird am 26. November fallen.
 
 Bundesrat stimmt für umstrittene Bankenrichtlinie (05.11.2010)
 
 Bundesrat will bei Atomgesetzen nicht mitreden (05.11.2010)
 
 Bundesrat lässt ein bisschen die Muskeln spielen (24.09.2010)
 
 Nach dem Verlust der schwarz-gelben Ländermehrheit nach der Landtagswahl in NRW treten   gleich vier neue Ministerpräsidenten auf:
 
 - 
Hannelore Kraft (SPD) für   Nordrhein-Westfalen
 - 
Volker Bouffier (CDU) für Hessen
 - 
Christoph Ahlhaus (CDU)   für Hamburg
 - 
David McAllister (CDU) für Niedersachsen
 
 Nein zu Einlagensicherung und Steinkohlezielen (24.09.2010)
 
 Nach dem sogenannten "Königssteiner Abkommen" 
        wechselt die Präsidentschaft des Bundesrates jährlich jeweils zum 
        1. November unter den Regierungschefs der Bundesländer in der absteigenden 
        Reihenfolge der Einwohnerzahl der Länder. Der Bundesratspräsident 
        ist der Stellvertreter des Bundespräsidenten (Art. 57 GG (siehe auch 
        http://dejure.org/gesetze/GG/57.html)). Dennoch wird er im Allgemeinen nur 
        als der dritthöchste Vertreter im Staat erachtet (nach dem Präsidenten 
        des Bundestages), um die besondere Bedeutung der Direktwahl des Bundestages 
      zu betonen.
 Amtsinhaber ist derzeit, d.h. seit dem 1. November 2004 der Ministerpräsident 
        des Landes Brandenburg, Matthias Platzeck.
 Längere AKW-Laufzeiten - ohne Bundesrat? (16.05.2010)
 Haushalt 2010 nimmt letzte Hürde (26.03.2010)
 Wahlarchiv der Tagesschau:
 Landtagswahlen und Stimmengewichtung der Bundesländer im Bundesrat:   http://stat.tagesschau.de/wahlarchiv/archiv/landtag.shtml
 
 
 
        
          |  Schaubild:
 Übersicht über die Regierungen der einzelnen Bundesländer
 (Rheinpfalz 24.05.05)
 
 Stimmengewichtung 
              bzw. Stimmenschlüssel im Bundesrat:
 
 Bayern (CSU-regiert, 6 Stimmen),
 Hessen (CDU, 5),
 Thüringen (CDU, 4),
 Saarland (CDU, 3),
 Hamburg (CDU, 3)
 Baden-Württemberg (CDU/FDP, 6),
 Sachsen-Anhalt (CDU/FDP, 4),
 Niedersachsen 
                  (CDU/FDP, 6)
 NRW (CDU/FDP, 6).
 
 Offener Block:
 
 Brandenburg (SPD/CDU, 4),
 Bremen (SPD/CDU, 3),
 Sachsen (CDU/SPD, 4),
 Schleswig-Holstein (CDU/SPD, 4), Rheinland-Pfalz (SPD/FDP, 4), Mecklenburg-Vorpommern 
                  (SPD/PDS), Berlin (SPD/PDS, 4).
 
 |  Mit dem Machtwechsel in Nordrhein-Westfalen verliert die Bundesregierung die 
        letzten als sicher geltenden Stimmen in der Länderkammer. Dennoch gibt 
        es im Bundesrat auch nach der Niederlage von SPD und Grünen in NRW keine 
        Blockade-Mehrheit von zwei Dritteln für Union und FDP. Dazu bräuchte 
        die Opposition 46 der insgesamt 69 Stimmen. Nun hat sie 43.
 
 Nach der Bildung einer großen Koalition in Schleswig-Holstein verteilen 
        sich die Stimmen im Bundesrat wie folgt:
 Das bürgerliche Lager - fünf Länder mit Alleinregierungen 
        der Union und drei CDU/FDP-Koalitionen - besitzt eine satte Mehrheit von 37 
        der 69 Stimmen. Rot-Grün kam bisher auf nur noch sechs Stimmen aus NRW. 
        Die restlichen 26 Stimmen entfallen auf einen so genannten neutralen oder 
        offenen Block von insgesamt sieben Ländern mit vier großen Koalitionen, 
        zwei SPD/PDS-Regierungen und einem SPD/FDP- Bündnis. Mit ihrer Bundesratsmehrheit kann die Opposition den Vermittlungsausschuss 
        anrufen, Einsprüche gegen Gesetze der rot- grünen Bundestagsmehrheit 
        einlegen und zustimmungspflichtige Gesetze scheitern lassen. 
 
 Aktuell zu den Ereignissen nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen:
 Vorlegung der Bundestagswahl
 
 Berlin - Um eine Neuwahl des Bundestages zu erreichen, müsste Bundeskanzler 
        Gerhard Schröder (SPD) nach Artikel 68 des Grundgesetzes die Vertrauensfrage 
        stellen. Bekommt er keine Mehrheit, kann der Bundespräsident binnen 21 
        Tagen den Bundestag auflösen, sofern das Parlament keinen anderen Bundeskanzler 
        wählt.
 Die Vertrauensfrage kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes 
        nicht beliebig zur Auflösung des Bundestages benutzt werden. Es muss 
        eine echte Regierungskrise vorliegen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem 
        Bundeskanzler und indirekt dem Bundespräsidenten in dieser Frage nach 
        einer Organklage im Jahr 1983 einen gewissen Entscheidungsspielraum zugebilligt. 
        Artikel 68 lautet:
 «(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, 
        nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann 
        der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig 
        Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, 
        sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler 
        wählt. 
 Weitere Informationen: https://www.politiknews.de/informationen/bundesrat.htm
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