| Sozialabgaben für Beschäftigte Rentenversicherung, Krankenversicherung u.a. Abgaben |
| 02.01.2026 Da der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro steigt, erhöht sich auch der maximal zulässige Monatsverdienst im Minijob auf 603 Euro im Monat. Bei der Rentenversicherung ergeben sich 2026 einige Änderungen bzw. Anpassungen:
Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Gewähr auf Vollständigkeit. 04. Januar 2026 Beiträge zur Krankenversicherung Wie der GKV-Spitzenverband mitteilte, stiegen zum Jahreswechsel die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen deutlich. So ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag von rund 2,9 auf mehr als 3,1 Prozent gestiegen. Vorstandvorsitzende Oliver Blatt appelliert an die Politik endlich Reformen in die Wege zu leiten. Reformbedarf wird vor allem bei den Ausgaben für Krankenhäuser und Medikamente gesehen. Nach Informationen von Stiftung Warentest hat etwa die Hälfte der Krankenkassen ihre Beiträge angehoben. Die Erhöhungen fallen dabei aber unterschiedlich stark aus. Die Erhöhungen liegen zwischen 0,2 und 1,1 Prozent. Insofern könnte sich für den einen oder anderen ein Krankenkassenwechsel lohnen. Die Bundesregierung hatte sich zuletzt das Ziel gesetzt, die Kassenbeiträge stabil zu halten. So wurde ein rund zwei Milliarden Euro umfassendes Sparpaket geschnürt, doch Experten sind überzeugt, dass dieses nicht ausreichen wird. 18. Oktober 2024 Beiträge zur Rentenversicherung Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) möchte das Rentenniveau bei 48 Prozent festschreiben, doch dies könnte sich negativ für die Beiträge zur Rentenversicherung auswirken. Noch liegt der Beitragssatz den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch teilen bei 18,6 Prozent. Selbstständige, die wegen ihrer freiberuflichen Tätigkeit rentenversicherungs-pflichtig sind, zahlen gar den vollen Beitragssatz. Geplant ist nun, dass der Beitragssatz im Jahr 2028 auf 20 Prozent angehoben wird. Bis 2035 soll der Beitragssatz auf 22,3 Prozent steigen. Auch soll zum ersten Mal ein liberales Projekt umgesetzt werden, nämlich das Generationenkapital. Dieses sieht vor, dass der Staat erstmals Geld an den Aktienmärkten anlegt. Bis Mitte der 2030 Jahre will der Bund insgesamt 200 Milliarden für das Projekt zusammentragen. Viele Rentenexperten halten das zusätzliche Standbein für die Altersvorsorge zwar für sinnvoll, betonen aber zugleich, dass es wohl nicht ausreichen wird, um die Rente in Zukunft zu sichern. Aktuell bezuschusst der Staat die Rentenbeiträge mit mehr als 110 Milliarden Euro pro Jahr – Tendenz weiter steigend. Bei einem Bruttolohn von 2000 Euro zahlen Beschäftigte derzeit 186 Euro monatlich. Ab 2028 sind es dann schon 200 Euro und ab 2035 223 Euro. Dies entspricht einer Mehrbelastung von 14 bzw. 37 Euro pro Monat. Bei einem Bruttolohn von 4000 Euro beispielsweise zahlen Beschäftigte derzeit 372 Euro monatlich. Ab 2028 sind es 400 Euro und ab 2035 sogar 446 Euro. Dies entspricht einer Mehrbelastung von 28 bzw. 74 Euro pro Monat. Rentenexperten beklagen, dass die Heil-Pläne einseitig die Jüngeren belasten. Beiträge zur Krankenversicherung Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung dürften ab dem kommenden Jahr deutlich teurer werden, denn der Schätzerkreis geht von einer Finanzierungslücke von 13,8 Milliarden Euro für das Jahr 2025 aus. Diese Lücke bei der Finanzierung soll durch höhere Zusatzbeiträge der Kranken-kassen geschlossen werden. Experten gehen daher von einem Anstieg von durchschnittlich 0,8 Prozentpunkten auf dann 2,5 % aus. Der sogenannte Schätzerkreis der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) schätzt im Oktober stets die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicher-ung für das folgende Jahr. Eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte bei einem Einkommen von 3.000 Euro brutto im Monat zwölf Euro weniger netto bedeuten. Sofern eine gesetzliche Krankenkasse Kasse den Zusatz-beitragssatz erhöht, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Der allgemeine Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei 14,6 Prozent (Stand Okt. 2024). Hinzu kommt ein von der Kasse abhängiger Zusatzbeitrag, den das Gesundheitsministerium für das noch laufende Jahr mit durchschnittlich 1,7 Prozent angesetzt hat. Die Kranken-kassenbeiträge werden ebenfalls wie bei der Rentenver-sicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.
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