Berufsabschluss ohne Ausbildung – Die Externenprüfung

Ein redaktioneller Gastbeitrag der Gastautorin Yvonne Karschner

Berufliche Ausbildung
Quelle: pixabay.com

Wer keinen Berufsabschluss nachweisen kann, hinkt in der Berufswelt oft hinterher. Die Gründe für einen fehlenden Berufsabschluss können vielseitig sein. Mit der Externenprüfung gibt es die Möglichkeit, seine Qualifikationen zu erhöhen und damit seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Wir zeigen, wie der Berufsabschluss ohne vorherige Ausbildung gelingen kann.

Was ist eine Externenprüfung?

Um Karriere machen zu können, wird in den meisten Fällen ein Berufsabschluss vorausgesetzt. Er bildet die Grundlage für Weiterbildungen und Fortbildungen. Steht man ohne ihn da, wird man als Arbeitssuchender nur selten zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Und auch dann, wenn es um die Bekleidung höherer Positionen im eigenen Unternehmen geht, stehen Ungelernte an hinterster Stelle. Hat man den Weg in die Berufswelt ohne abgeschlossene Ausbildung gefunden, muss das nicht so bleiben. Un- und angelernte Arbeitnehmer bekommen mit der so genannten Externenprüfung die Gelegenheit, ihren Berufsabschluss nachzuholen. Weil man vorher keine Ausbildung durchlaufen muss, stellt dies für viele eine gute Alternative dar. Denn: Auch wenn ein fehlender Berufsabschluss nicht mir fehlenden beruflichen Qualifikationen gleichgesetzt werden kann, bestehen viele Arbeitgeber auf einen entsprechenden Nachweis. Möchte man seinen fehlenden Abschluss nachholen, ist es sinnvoll, vor dem Ablegen der Externenprüfung einen professionellen Vorbereitungskurs zu besuchen. Dort werden praktische Erfahrungen aus der Berufswelt mit fachtheoretischem Wissen verbunden. Die Teilnehmer können sich sämtliche Prüfungsinhalte in kompakter Form aneignen und sich so gezielt auf ihren Prüfungstermin vorbereiten.

Ist man ohne Berufsabschluss auf der Suche nach einem neuen Job, stellt man schnell fest, dass Arbeitgeber hauptsächlich nach Berufsabschlüssen schauen. Selbst mit jahrelanger Praxiserfahrung haben Ungelernte oft das Nachsehen. Die Externenprüfung als Alternative zur Ausbildung ist in § 45 (2) Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Demnach können auch Personen ohne Ausbildungsverhältnis zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Schließlich können viele Praxiserfahrene wesentlich mehr Fachwissen nachweisen als frisch Ausgelernte, die noch kaum Berufserfahrung haben.

Die Externenprüfung kann für verschiedene staatlich anerkannte Ausbildungsberufe abgelegt werden. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, einen Schulabschluss wie den Haupt- oder den Mittleren Schulabschluss oder das Abitur sowie das Fachabitur mit der Externenprüfung nachzuholen.

Diese Voraussetzungen gelten für die Zulassung zur Externenprüfung

Um für die Prüfung zugelassen zu werden, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Da die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern in der Regel nur zweimal jährlich Prüfungen durchführen, ist es wichtig, vorab zu checken, ob man zur Prüfung zugelassen werden kann. Generell gilt für Externe, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf arbeiten müssen, in welchem sie die Prüfung ablegen möchten. Bei einer dreijährigen Ausbildungsdauer bedeutet dies zum Beispiel, dass man zum Ablegen der Gesellenprüfung bei fehlender Ausbildung mindestens viereinhalb Jahre Berufspraxis nachweisen muss. Da sich die genauen Zulassungsvoraussetzungen nach Institution und Berufsgruppe richten, sollte man am besten bei der zuständigen Stelle nachfragen. Dort erhält man auch Hinweise zu den gültigen Anmeldefristen, kann sich zum organisatorischen Ablauf beraten lassen und erhält Zugang zu weiteren Ansprechpartnern.

Externe müssen außerdem einen Nachweis über ihre einschlägige berufliche Praxis erbringen. Hierzu zählen charakteristische Tätigkeiten, welche diesen Beruf auszeichnen. Der Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung muss schriftlich gestellt werden. Ihm sollten folgende Unterlagen beigelegt werden:

  • Kopie des Zeugnisses über die berufliche Tätigkeit
  • Bescheinigung des Arbeitgebers inklusive Tätigkeitsbeschreibung (bei Teilzeitarbeit muss der Umfang mit angegeben werden)
  • Bericht über die bisherige Tätigkeit im Ausbildungsberuf
  • tabellarischer Lebenslauf
  • evtl. Belege über absolvierte Fortbildungsmaßnahmen

Übrigens ist eine Zulassung zur Externenprüfung nicht nur dann möglich, wenn man in einem kaufmännischen oder industriell-technischen IHK-Beruf tätig ist. Auch Arbeitslose mit den entsprechenden Voraussetzungen können sich für die Externenprüfung anmelden.

Welche Inhalte werden bei der Externenprüfung abgefragt?

Ob man einen Abschluss in der Gastronomie, in der Floristik oder als Kaufmann/-frau für Büromanagement erwerben möchte – in jedem Fall werden an Externe die gleichen Anforderungen gestellt wie an die Auszubildenden. Das heißt, dass sich die Abschlussprüfung in einen schriftlichen und in einen mündlichen Teil spaltet. Prüflinge müssen sich darauf vorbereiten, in den vier Fächern ihres beruflichen Schwerpunkts ebenso abgefragt zu werden wie in den Fächern Mathematik, Deutsch und einer Fremdsprache. Auf der Homepage des Bundesinstituts für Berufsausbildung kann man genau nachlesen, welche Ausbildungsverordnungen gelten.

Abgelegt wird die Prüfung vor dem jeweiligen Prüfungsausschuss des Ausbildungsberufes. Die Prüfung wird durch die regionale Handwerkskammer oder durch die für den Beruf zuständige Innung organisiert.

Muss ich einen Vorbereitungskurs absolvieren?

Prinzipiell kann sich jeder für die Externenprüfung anmelden, sofern er die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Wie man sich das für die Prüfung erforderliche Wissen aneignet, bleibt einem selbst überlassen. Einige entscheiden für den Kauf hilfreicher Lektüre und lernen im Alleingang. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, einen Vorbereitungskurs bei einem Bildungsanbieter zu besuchen. Diese Kurse werden maßgeschneidert für verschiedene Berufsbilder angeboten. Besonders beliebt sind Angebote zur Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel (IHK), Kaufmann/-frau für Büromanagement (IHK), Fachkraft für Lagerlogistik (IHK) und Fachlagerist/in (IHK).

Auf die Externenprüfung vorbereitende Kurse können – je nach Angebot des Bildungsinstituts – als Präsenzunterricht, im Fernstudium oder virtuellen Klassenzimmer angeboten werden. Die Kombination klassischer Lernmaterialien mit modernem technischem Equipment ist aus Sicht vieler Experten eine der besten Varianten.

Mit diesen Kosten muss man rechnen

Wer die Externenprüfung ablegen möchte, muss zwischen zwei Kostenfaktoren unterscheiden:

  • Gebühren für die Teilnahme an der Externenprüfung (wird von IHK und Handwerkskammer erhoben) sowie Materialkosten bei Gesellenprüfungen
  • Gebühren für die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs

Für die Teilnahme an der Externenprüfung liegen die Kosten im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Abschlussprüfung, wobei es auch regionale Unterschiede geben kann. Wie hoch die Gebühren für die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs durch einen externen Bildungsträger sind, kann man dort vorab erfragen.

Ebenso wie bei einem Berufswechsel über eine Umschulung, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Förderprogramme für Vorbereitungskurse zur Externenprüfung genutzt werden. Für junge Erwachsene ab 25 Jahren gibt es zum Beispiel die Initiative „Zukunftsstarter“ der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Förderbar sind Lehrgänge von Bildungseinrichtungen, die auf die Externenprüfung vorbereiten. Vielleicht kommt auch ein anderes Förderprogramm für die Weiterbildung infrage, wie ein Bildungsgutschein. Genauere Informationen halten die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter bereit. Unterstützung bieten übrigens auch die Deutsche Rentenversicherung sowie der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.


Hinweis:
Dies ist ein redaktioneller Beitrag der Gastautorin Yvonne K. für Schule-studium.de.
Ein herzliches Dankeschön an die Autorin.



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