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        | (Quelle: pixabay.com) |  Ein Berufswechsel kann in vielen Situationen neue  Möglichkeiten schaffen. Als besondere Form der beruflichen Weiterbildung kann  eine Umschulung dabei helfen, sich für einen neuen Beruf zu qualifizieren.  Erfüllt man die notwendigen Voraussetzungen, muss man für die Kosten einer  Umschulung nicht alleine aufkommen. Wir informieren über Fördervoraussetzungen,  Formen und Möglichkeiten, die eine Umschulungsmaßnahme bietet. Wann macht eine  Umschulung Sinn? Am besten lässt sich eine Umschulung mit der Aufnahme einer  neuen Ausbildung vergleichen. In der Regel ist die Zeit des Lernens jedoch  verkürzt, so dass man bereits nach neun Monaten bis zwei Jahren seinen  Berufsabschluss in der Tasche hat. In diesem Zeitraum lernen Quereinsteiger  alles, was es zum jeweiligen Umschulungsberuf zu wissen gibt. Idealerweise  wechseln sich dabei theoretische mit praktischen Phasen ab. Warum man an einer Umschulung teilnehmen möchte, kann verschiedene Gründe haben. Wir zeigen, welche bei Befragungen am  häufigsten genannt werden. 
        Berufsunfähigkeit: Kann der einmal erlernte Beruf aufgrund einer Berufsunfähigkeit nicht mehr  ausgeübt werden, ist eine Umschulung sinnvoll. Mit ihr bekommt zum Beispiel ein  Bäckermeister, der im Laufe der Jahre eine Mehlallergie entwickelt hat, eine  neue berufliche Perspektive.Abwesenheit  vom Job: Wer längere Zeit im gelernten Job abwesend war, findet nicht immer  in seinen alten Beruf zurück. Besonders betroffen sind Frauen und Männer, die  eine bis zu dreijährige Elternzeit beansprucht haben. Aber auch alldenjenigen,  denen aufgrund der Pflege eines Angehörigen der Wiedereinstieg in den Beruf  erschwert wird, können mit einer Umschulung neue Chancen ergreifen.Digitaler  Wandel: Mit dem digitalen Arbeitsmarktwandel ändern sich viele Berufe,  einige verschwinden sogar komplett. Kommt eine Anpassungsfortbildung nicht infrage oder die Voraussetzungen für eine Förderung  nach dem Qualifizierungschancengesetz werden nicht erfüllt, kann  auch hier eine Umschulung sinnvoll sein.Arbeitslosigkeit: Gibt es im erlernten Beruf nicht genügend Jobangebote, kann dies zu  Arbeitslosigkeit führen. Indem der Betroffene auf einen neuen, besser nachgefragten  Beruf umgeschult wird, können die Chancen auf eine Festanstellung erhöht  werden.Jobfrust: Stellt man nach einigen Jahren fest, dass man in seinem aktuellen Job nicht  glücklich ist, kann eine Umschulung ebenfalls eine gute Lösung sein. Sie bietet  den Ausstieg aus dem aktuellen Job und erweitert mit einem beruflichen  Neuanfang die eigenen Perspektiven.       Welche Gründe den Umschulungswunsch geweckt haben, spielt  zunächst keine Rolle. Allenfalls für die Frage nach der Finanzierung können sie  von Bedeutung sein. Möchte man die Umschulung gefördert bekommen, müssen die  jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Bildungsgutschein  und andere Fördermaßnahmen für die Umschulung Mittlerweile gibt es für Umschulungen eine Vielzahl an  Finanzierungsmöglichkeiten. Je nach Ausgangssituation des Umschülers kommen  verschiedene Förderprogramme infrage, darunter Bildungsgutschein,  Rehabilitationsförderung, eine Förderung über die Deutsche Gesetzliche  Unfallversicherung (DGUV), Schüler-BAföG, eine Finanzierung durch den  Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) und der Bildungskredit. Sowohl die  Voraussetzungen als auch die Leistungen können sich je nach Förderprogramm  unterscheiden. Umschulung mit dem  Bildungsgutschein 
        Definition: Vor allem Arbeitsuchende nutzen die Umschulungsförderung über den  Bildungsgutschein. Beantragt werden kann dieser bei der zuständigen Agentur für  Arbeit bzw. beim Jobcenter. Hierbei handelt es sich jedoch immer um eine  Ermessensleistung – ein Rechtsanspruch besteht also nicht. Damit der Antrag auf  einen Bildungsgutschein bewilligt wird, muss man als förderungswürdig  eingestuft werden. Hierfür müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt werden.Voraussetzungen:       
        
          |  | -> | Der Interessent ist  arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht. |  
          |  | -> | Durch die Umschulung  können die Jobchancen des Antragsstellers nachhaltig     verbessert werden. |  
          |  | -> | Der Interessent verfügt  über eine besondere persönliche Eignung und besitzt bereits Vorkenntnisse. |  
        Leistungen: Wird der Bildungsgutschein bewilligt, übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. das  Jobcenter die Lehrgangskosten, anfallende Fahrtkosten, bestehende  Kinderbetreuungskosten sowie die Unterbringungskosten am Lehrgangsort. Außerdem  haben Arbeitsuchende beim Bildungsgutschein die Möglichkeit, bei Bestehen der  Zwischen- und Abschlussprüfung Prämien von bis zu 2.500 Euro zu erhalten. Umschulung mit der  Rehabilitationsförderung 
        Definition: Sofern ein Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt werden  kann, springt die gesetzliche Rentenversicherung als Förderer ein. Sie  übernimmt "berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation" oder  finanzielle "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben".Voraussetzungen: Voraussetzung ist, dass der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr  ausgeübt werden kann. Zudem muss der Betroffene eine Wartezeit von 15 Jahren  erfüllen.Leistungen: Bei einer Bewilligung bekommt der Umschüler Unterhaltsgeld, kann von seinem  Recht auf eine optimierte Büroeinrichtung Gebrauch machen und sein Fahrzeug  umbauen lassen. Umschulung mit der  Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 
        Definition: Wer seinen Beruf aufgrund eines Arbeitsunfalls oder aufgrund einer  berufsbedingten Krankheit nicht mehr ausüben kann, kann sich an die DGUV  wenden.Voraussetzungen: Ob die erforderlichen Fördervoraussetzungen vorliegen, sollte je nach Fall  immer persönlich mit der DGUV besprochen werden.Leistungen: Die DGUV kommt bei einer Bewilligung für die Kosten der Umschulung auf. Je nach  Schweregrad kann zusätzlich eine Schadensersatzzahlung erfolgen. Findet die Umschulung an einer Berufsfachschule statt,  kann man ggf. Schüler-BAföG erhalten.  Umschüler erhalten dann einen monatlichen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt  werden muss. Diese Regelung gilt jedoch nur für Umschüler, die zu Beginn der  Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine weitere Alternative stellt der Bildungskredit dar.  Umschüler bis 36 Jahre können in den letzten beiden Ausbildungsjahren einen  zinsgünstigen Bildungskredit erhalten. Dessen Höhe ist auf 3.600 Euro jährlich  limitiert. Dieser Kredit kann unabhängig vom eigenen sowie vom Einkommen der  Eltern und des Ehegatten beantragt werden. Einen Rechtsanspruch auf den  Bildungskredit gibt es allerdings nicht. Betriebliche,  schulische und überbetriebliche Umschulung – diese Unterschiede gibt es Umschulung ist nicht gleich Umschulung. Je nach  Vorkenntnissen und Berufsbild unterscheidet sich zum Beispiel die Dauer der  Umschulung. Aber auch die Form kann unterschiedlich sein und reicht von der  rein schulischen Umschulung über die betriebliche duale Umschulung bis hin zur  überbetrieblichen Umschulung. Schulische  UmschulungHandelt es sich um eine schulische Umschulung, findet der  Unterricht ausschließlich in der Berufsschule oder Berufsfachschule statt. Um  auch praktisches Wissen sammeln zu können, werden diese Unterrichtseinheiten  meistens noch um Praktika ergänzt.
 Bevor man sich für die schulische Variante entscheidet,  sollte man sich darüber informieren, wie die Kosten aussehen. In einigen Fällen  kann es sein, dass man Schulgeld zahlen muss.
 Duale/betriebliche  UmschulungDiese Variante hat am meisten Ähnlichkeit mit einer  klassischen Ausbildung, da sie sich aus einem praktischen und einem  theoretischen Teil zusammensetzt. Die praktische Ausbildung findet direkt im  Ausbildungsbetrieb statt, der theoretische Teil in der Berufsschule.
 Ein großer Vorteil der dualen Umschulung: Man bekommt  während der Umschulung ein fest geregeltes Ausbildungsgehalt.
 Überbetriebliche  UmschulungBei dieser Form wird der praktische Unterricht von einem  privaten Bildungsträger übernommen. Oftmals trifft dies auch für den  theoretischen Teil der Berufsschule zu. In einigen Fällen werden von den  Umschülern zusätzlich Praktika verlangt.
 Hierbei handelt es sich um die teuerste Form der  Umschulung, weshalb sie in der Regel von der Agentur für Arbeit oder einem  anderen Leistungsträger bezahlt wird.
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